INFORMATIONEN für Architekten/Planer
SICHERES BAUEN – mit Mehrwert
Barrierefreies Wohnen, umweltschonende Solaranlage oder klare Formgebung modernster Architektur – wenn es um die Schaffung neuer trendorientierter Lebensräume geht, werden stets alle Register gezogen.
Das Thema „Blitzschutz“ wird dabei leider immer noch als notwendiges Übel angesehen und in
Gestaltungs- sowie Konstruktions-Entwürfen weniger gern berücksichtigt.
Fakt ist:
Sicherheit und Architektonik stehen heute keineswegs mehr im ästhetischen Widerspruch.
Bei geplanten Bauvorhaben ist neben architektonischen Faktoren auch zeitgemäßer Blitzschutz angesagt.
Denn: Intelligentes Bauen – mit Weitblick und Verstand – bedarf weit mehr als nur anspruchsvoll designte Gebäude, sondern bildet in Kombination mit einem ausgeklügelten Blitzschutz-System das konstruktive Fundament für eine sichere und elementare Investition.
1. Architektur und Blitzschutz – in ästhetischer Harmonie
Wichtig ist die rechtzeitige Zusammenarbeit mit dem Blitzschutz-Fachbetrieb, denn je früher Sie Ihre Bauplanungen kommunizieren, desto einfacher können kostenoptimierte und effiziente Schutz-Konzepte einfließen.
Ob verdeckt installierte Blitzschutz-Systeme, intelligent integrierte Systeme in Fassaden und Wärmedämmverbund-Systeme oder gekonnte Verlegung im Beton – Äußerer Blitzschutz und Ästhetik lassen sich harmonisch kombinieren.
Ganz ohne optische Einbußen lässt sich ein modernes Blitzschutz-System bedarfsgerecht und stilsicher integrieren.
Als sachkundiger Partner können wir Ihnen für jedes Bauvorhaben – ob privat, gewerblich oder öffentlich – stets die kostengünstigste und ästhetisch ansprechendste Lösung offerieren.
2. Grundsätzliches zur Errichtung von Blitzschutz-Systemen
Für Privateigentum ist Blitzschutz aus juristischer Sicht eine vollkommen freiwillige Maßnahme – es sei denn: die Landesbauverordnung, Baugenehmigung oder Feuerversicherung fordert explizit eine entsprechende Schutz-Einrichtung.
Obwohl nach heutigen Erkenntnissen und Schadensstatistiken ein Blitzschutz-System generell angesagt ist, sollten auf jeden Fall Gebäude auf Bergkuppen, Hochhäuser, Gebäude mit Dächern aus Reet, Holz oder leicht entflammbaren Materialien und besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten oder Seniorenheime umfassend gesichert werden.
Das Thema „Blitzschutz“ ist nicht nur durch ein umfangreiches, spezifisches und komplexes Wissen geprägt, sondern birgt zudem viele Gefahrenpotenziale, die an sich nur ein Experte überblicken und einschätzen kann. Neben fachbezogenen und technischen müssen auch naturbedingte Aspekte wie die Häufigkeit von Blitzeinschlägen in der jeweiligen Region berücksichtigt werden.
Ob Neubau, Modernisierung oder Sanierung – wir stehen Ihnen bei Ihren architektonischen Arbeiten mit unserem sachkundigen Wissen und Können jederzeit zur Verfügung.
3. Wichtiges zur Prüfung von Blitzschutz-Systemen
Die zeitlichen Prüfungs-Intervalle sind abhängig
- von der Klassifizierung und Blitzschutzklasse der baulichen Anlagen
- vom Schaden-Szenario
- von regionalen Wetterbedingungen
- von örtlichen Umgebungsbedingungen
- von eingesetzten Werkstoffen
- von der Befestigungs-Art der jeweiligen Bauteile
- vom Zustand des Erdbodens
- von der prognostizierten Korrosionsgeschwindigkeit von Erdern
Ob Sicht- oder umfassende Prüfung – sprich messtechnische Überprüfung – sollten auf jeden Fall die generell festgelegten Fristen eingehalten werden, sofern seitens Behörden oder Versicherungen keine anderen Vorschriften auferlegt werden.
Blitzschutzklasse | Sichtprüfung | Umfassende Prüfung inklusive elektrische Messungen | Umfassende Messung kritischer Systeme |
---|---|---|---|
I und II | 1 Jahr | 2 Jahre | 1 Jahr |
III und IV | 2 Jahre | 4 Jahre | 1 Jahr |
Darüber hinaus sollte bei Betriebsstätten, die als explosionsgefährdet eingestuft werden, eine Sichtprüfung alle 6 Monate und eine messtechnische Prüfung alle 12 Monate vorgenommen werden.
In puncto Prüfung informieren wir Sie bei Bedarf detaillierter und stehen Ihnen mit einer sach- und normgerechten Begutachtung gerne zur Seite.
4. Angemessener Blitzschutz – für bestehende Gebäude
Gebäude lassen sich sowohl mit einem Äußeren als auch einem Inneren Blitzschutz problemlos nachrüsten.
Für anstehende Installationen und damit verbundenen aufwändigen Erdungs-Arbeiten sollten Sie allerdings nur einen professionellen Blitzschutz-Fachbetrieb beauftragen.
5. Nachrüsten gemäß aktuellem Normstand – ein unbedingtes Muss?
Ist laut Gesetz oder Verordnung explizit nichts anderes vorgeschrieben, müssen Blitzschutz-Systeme generell nicht auf den aktuellsten Stand gebracht werden. Dennoch ist es ratsam – in Anbetracht eines sich ständig veränderten Schaden-Szenarios – eine zeitgemäße Anpassung vorzusehen.
Bei Gebäuden mit explosionsgefährlichen Stoffen muss jedoch unbedingt nach dem heutigen Normenstand entsprechend nachgerüstet werden.
Ob Beratung, Planung, Installation, Prüfung, Begutachtung oder Wartung – wir bieten Architekten in Sachen Blitzschutz umfassenden Support für ein sicheres und ästhetisch anspruchsvolles Bauen mit garantiertem Mehrwert.
Unser qualifiziertes Fachpersonal ist in ganz Europa aktiv im Einsatz.